Pro Asyl bezieht zum gefundenen Kompromiss Stellung. Wir veröffentlichen das hier gerne:
Dreiklang der Abschottung:
Was die Koalitionsbeschlüsse bedeuten
Die Vereinbarung der Großen Koalition setzt bei der Abwehr von Flüchtlingen im Wesentlichen auf drei Maßnahmen: Rechtswidrige Zurückweisungen an den Binnengrenzen, Druck auf die ohnehin schon überforderten EU-Randstaaten, Ausbau der Abschiebemaschinerie im Inland.
Zurückweisung an der Grenze – Europafeindlich und rechtswidrig
Die GroKo hat sich geeinigt – und als Beschluss steht fest: An der deutsch-österreichischen Grenze sollen Schutzsuchende zukünftig, wie von Horst Seehofer gefordert, zurückgewiesen werden. Auch direkt nach Österreich – obwohl man dort ebenfalls nach der Dublin-Verordnung nicht für das Asylverfahren zuständig ist. Dafür soll eine Vereinbarung geschaffen werden.
Sich auf Dublin berufen – aber Dublin ignorieren?
Bloß: Die Dublin-III-Verordnung ist das maßgebliche Regelwerk, welches bestimmt, wie die Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten ablaufen. Diese Vorgaben können auch nicht durch nationale Regelungen oder bilaterale Abkommen wie zwischen Deutschland und Österreich ersetzt oder umgedeutet werden. Zwar gibt es unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit von Vereinbarungen zur Verfahrenseffizienz, nicht aber zur Verfahrensabschaffung (Artikel 36 Dublin-III-Verordnung).
Die Union und ihre Fiktion der Rechtmäßigkeit
Für die Schnellverfahren sollen Transitzonen eingerichtet und das sogenannte Flughafenverfahren angewendet werden. Das ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich – aber nicht an den Binnen-, sondern eben nur an EU-Außengrenzen. Innerhalb des Dublin-/Schengen-Raumes wären solche Zonen unvereinbar mit dem Europäischen Recht. Es ist keine Lappalie, wenn die sogenannte »Nichteinreisefiktion«, die für den Flughafen-Transitbereich im Asylgesetz geregelt ist, ohne Gesetzgebungsverfahren auf das Inland übertragen werden soll.
(Pressemitteilung von Pro Asyl vom 06.07.2018)
Die Einigung im Koalitionsausschuss zum Nachlesen
Eine Anmerkung zum Schluss:
Der Verhandlungserfolg der SPD
Die Koalitionsbeschlüsse von vor fünf Monaten zum Einwanderungsgesetz – das mit dem Schutz von Flüchtlingen nichts zu tun hat – sollen umgesetzt werden.