Altersfeststellung – Umkehr der Debatte ist nötig

16.05.2018

Pressemitteilung

Öffentliche Anhörung „Altersfeststellung und Clearingverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern“: Umkehr der Debatte ist nötig.

Zur Öffentlichen Anhörung im Sozialausschuss des Landtages zu „Altersfeststellung und Clearingverfahren bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern“ erklärt der Flüchtlingsrat M-V e.V.:

Der Flüchtlingsrat bedankt sich zu diesem Thema Stellung beziehen zu können, hält aber den derzeit vorherrschenden Diskurs, die jugendhilferechtliche Frage der Alterseinschätzung mit Fragen der Kriminalitätsaufklärung und –prävention zu verschränken für bedenklich.

Jugendhilferechtlicher Bedarf bemisst sich nicht nur am Alter und endet nicht mit Volljährigkeit.

Das Hauptziel von Alterseinschätzungsverfahren muss der Schutz von Minderjährigen sein. Ihre Rechte in den Verfahren müssen gestärkt werden.

Alterseinschätzungsverfahren sollten ein ganzheitlicher und multidisziplinärer Prozess sein, der auf der Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden dokumentarischen Beweise, mündlichen Aussagen des Kindes/Jugendlichen oder seines Vertreters in einem Interview sowie physischen, psychologischen, entwicklungsbezogenen, und soziokulturellen Faktoren beruht; Fachleute aus verschiedenen Disziplinen müssen konsultiert werden.

Wünschenswert und an der Zeit wäre ein Perspektivwechsel, der die konkrete Entwicklung, Reife und den Bedarf des jungen Menschen in den Blick nimmt, statt Hilfebedarfe an einem (vermeintlich) exakten Geburtsdatum festzumachen. Jugendhilfe ist bei Bedarf ohnehin für junge Menschen über die Grenze der formalen Volljährigkeit hinaus bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres zuständig.

Untersuchungen zur Alterseinschätzung sollten nur durchgeführt werden, wenn es im besten Interesse des Kindes liegt (Art. 3 UN-KRK) und wenn ernsthafte und begründete Zweifel am Alter bestehen, die nicht durch Versuche, Beweise zu beschaffen (z.B. in Form von Dokumenten) ausgeräumt werden können.

Internationale sowie nationale Vorgaben zum Minderjährigenschutz müssen vollständig umgesetzt bzw. angewendet werden.

Der Flüchtlingsrat M-V e.V. fordert daher an dieser Stelle dringend eine Umkehr der Debatte: Der Fokus muss wieder auf den präventiven Charakter der Kinder- und Jugendhilfe gelegt werden, auf Qualität und auf Standards, statt auf Gesetzesänderungen.

Die vollständige schriftliche Stellungnahme (16 Seiten) findet sich hier