Bereits die gegenwärtige Aussetzung des Familiennachzugs, die in der Praxis dazu führt, dass Eltern und ihre minderjährigen Kinder über mehr als drei Jahre nicht zusammenleben können, ist grund- und menschenrechtswidrig.
Für Menschen, die von ihren Familien getrennt sind, weil sie aus ihren Heimatländern fliehen mussten und in einem anderen Land Schutz gesucht haben, wird die Familienzusammenführung oft zum dringendsten Bedürfnis. Die Sehnsucht nach den zurückgebliebenen Familienmitgliedern, die permanente Sorge und Angst um diese wie auch das Bemühen, mit ihnen Kontakt zu halten, binden viele Kräfte der im Aufnahmeland lebenden Menschen. Je länger das Warten, die Ungewissheit und die Hilflosigkeit andauern, desto größer wird das Risiko, dass die Betroffenen daran zerbrechen. Dies kann nicht im Interesse unserer Gesellschaft sein, auch nicht im Interesse der Kommunen. Zwar wachsen im Zuge des Familiennachzugs die Herausforderungen für die Kommunen, etwa bei der Unterbringung der Menschen, zugleich werden aber die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass sich die Menschen in die Gesellschaft integrieren können.
Viele Menschen sehnen das Ende der Aussetzung des Familiennachzugs herbei; sie wurden von den Behörden immer wieder auf den 16.03.2018 verwiesen. Wenn der Familiennachzug für diese Menschen nun noch weiter ausgesetzt würde, hätte das dramatische Folgen, auch das Vertrauen in den Rechtstaat Deutschland würde für die Betroffenen erschüttert. Eine weitere Aussetzung des Familiennachzugs über März 2018 hinaus wäre deshalb unverantwortlich und unmenschlich.