Überlastung der Verwaltungsgerichte

Aus Sicht des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern ist die Rückkehr zu früherer Entscheidungspraxis erforderlich.

NDR Info und Tagesschau berichteten gestern (20.07.2017):

Rund 250.000 Klagen von abgelehnten Asylbewerbern sollen derzeit vor deutschen Verwaltungsgerichten anhängig sein. Viel zu viele, beklagt nun der Bund Deutscher Verwaltungsrichter. Diese hohe Belastung sei nicht mehr lange auszuhalten.

Die Massen an Klagen Asylsuchender gegen ihre Ablehnungsbescheide überlasten die Verwaltungsgerichte. „Die Lage an den Verwaltungsgerichten ist dramatisch“, sagte Robert Seegmüller, Vorsitzender des Bundes Deutscher Verwaltungsrichter, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Wir stoßen derzeit komplett an unsere Grenzen.“

Eine derartige Zahl an Verfahren könne die Verwaltungsgerichtsbarkeit auf Dauer nicht aushalten. „Irgendwann bricht dann alles zusammen. Das ist wie bei einem Motor, der im roten Bereich gefahren wird. Eine Zeit lang geht es gut, aber nicht dauerhaft.“

Das ist  nicht weiter verwunderlich. Es handelt sich dabei jedoch nicht nur um Verfahren wegen abgelehnter Anträge. Auch die Zuerkennung lediglich subsidiären Schutzes wird häufig beklagt, um einen „höherwertigen“ Schutz zu erhalten wie etwa den nach der Genfer Flüchtlingskonvention. Denn erst mit diesem Status können Geflüchtete derzeit ihre Familie nachholen. Seit gut einem Jahr wird der Flüchtlingsschutz aber aufgrund geänderter Rechtspraxis nicht mehr so häufig erteilt, obwohl sich weder in Syrien noch im Irak oder in Eritrea Wesentliches für Geflohene verbessert hat: Desertation ist und bleibt eine Gefahr für Verfolgung bei Rückkehr.

Anerkennungsquoten | GG: Grundgesetz | GFK: Genfer Flüchtlingskonvention | Quelle: BAMF