Die Wohnsitzauflage gibt es bundesweit seit ca. zwei Wochen. Eine Regelung für Mecklenburg-Vorpommern existiert noch nicht, aber die betroffenen Behörden sind schon am Umsetzen.
Folgende Pressmeitteilung haben wir zu dem Thema verfasst.
„Wohnsitzauflage“ (the law, that every accepted Refugee has to stay in the federal state, where he/she had been sent to) is in order since two weeks and the authorities started dealing with it. From several districts in Mecklenburg-Vorpommern we heard about decisions from Jobcenter or Ausländerbehörde to give specific rules. In the following information for the media Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern makes a critic: There is not yet any law or rule, that would give a legal reason for any decision, that restricts people to or from specific places. Ask supporters for help, if a Jobcenter or Ausländernbehörde denies your wish to move inside of Mecklenburg-Vorpommern.
Dem Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern e.V. werden aus immer mehr Orten Fälle zugetragen, in denen die Behörden anerkannten Flüchtlingen den Umzug in eine andere Stadt innerhalb des Bundeslandes verweigern –
begründet wird das mit dem Verweis auf das neue Integrationsgesetz.
In einem konkreten Fall haben Antragssteller*innen, die nicht genannt werden wollen, bereits Mietvertrag als auch die Anmeldung für einen Sprachkurs in der Hansestadt Rostock vorgelegt und hatten sich auch schon beim alten Jobcenter abgemeldet. Das Jobcenter der Hansestadt Rostock verweigert nun aber jegliche Bearbeitung der Anträge – mit der Begründung des neuen Integrationsgesetzes und der zu erwartenden landesrechtlichen Regelung. Letztere gibt es aber noch gar nicht. Den Antragsteller*innen droht nun, zum Ende des Monats ohne Leistungen dazustehen.
„Dieses Verhalten ist falsch und nicht zu rechtfertigen. Sie läuft klar der aktuellen Gesetzeslage zuwider.“ so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats. „ Es gilt ganz klar die Freizügigkeit innerhalb des Bundeslandes und ein Umzug in eine andere Kommune muss ausnahmslos gestattet werden“ sagt die Vorstandsvorsitzende weiter.
Die neue bundesgesetzliche Regelung, die durch das Integrationsgesetz eingeführt wurde, besagt selbst nichts dazu, dass diese Menschen nicht innerhalb der einzelnen Bundesländer ihren Wohnort frei wählen können.
Das dürfen die Länder selbst regeln, MV hat dies bisher aber noch nicht getan.
Dass Sachbearbeiter*innen der Jobcenter Umzüge innerhalb des Landes verweigern und sich auf das Integrationsgesetz beziehen ist bei der derzeit gültigen Gesetzeslage schlicht rechtswidrig. „So lange es keine
landesrechtliche Regelung gibt, darf niemandem der Umzug verwehrt werden darf. Noch gilt die Freizügigkeit – zumindest landesweit“ – so Seemann-Katz weiter.
Die neue bundesgesetzliche Regelung des Integrationsgesetzes besagt, dass Menschen mit einem anerkannten Schutzstatuts gleich welcher Art verpflichtet werden, bis zu 3 Jahren in dem Bundesland zu leben, in dem
sie ihr Asylverfahren durchgeführt haben. Nur eine Arbeitsstelle, Ausbildungs- oder Studienplatz in einem anderen Bundesland können vorzeitig zu einem Umzug berechtigen. Diese Regelung ist aus Sicht des Flüchtlingsrates bereits ein drastischer und rechtswidriger Einschnitt in die Freizügigkeit. Auch bei Behörden stößt sie auf Kritik, da sie in
der Praxis kompliziert und nur mit enormen Verwaltungsaufwand zu bewältigen ist. Sie verunsichert dazu Geflüchtete, da sie rückwirkend gilt, also für alle Menschen, die nach dem 01.01.2016 ihre Anerkennung
erhalten haben. Unklar ist jetzt, ob wirklich tausende Menschen, die bereits umgezogen sind, zwangsweise wieder umziehen müssen oder die Behörden darauf verzichten. Die Aussagen der Ausländerbehörden dazu sind
landesweit unterschiedlich. Niemand weiß, wie das praktisch ablaufen soll, wo zum Beispiel die Menschen übergangsweise wieder wohnen sollen, bis sie regulär Wohnungen gefunden haben.