PM: Umzüge in Größenordnung?

Der Flüchtlingsrat MV e.V. setzt sich weiterhin für dezentrale Unterbringung in Mietwohnungen ein und fordert Innenminister Caffier auf, notwendige rechtliche Grundlagen dafür zu schaffen.

Den Flüchtlingsrat erreichen in diesen Tagen immer häufiger Meldungen, dass Asylsuchende und Geduldete aus der dezentralen Unterbringung in Mietwohnungen in Gemeinschaftsunterkünfte oder „zentralisierte“ dezentrale Unterbringung umverteilt werden sollen.

Ziel sei die Auslastung von Immobilien, für die längerfristige Verträge vorlägen, und von existierenden Heimen. Diese aus Steuerzahlersicht verständliche Zielstellung ist aus Sicht des Flüchtlingsrats MV e.V. aber abzuwägen gegen das Interesse, Integration von Anfang an gut gelingen zu lassen und nicht später teuer nachholen zu müssen. Denn auch dieses muss dem Steuerzahler erklärt werden.

Ganz und gar nicht nachvollziehbar ist, dass bei der Umverteilung, Menschen aus ihren sozialen Zusammenhängen gerissen werden sollen. Der Flüchtlingsrat MV gibt zu bedenken, dass insbesondere Kinder nicht ständig umziehen sollten, vor allem wenn schon Schulen oder Kindergärten besucht werden. Zu berücksichtigen ist auch, dass geflüchtete Menschen zur Ruhe kommen können sollten und nicht wie Stückgut hin- und herverfrachtet werden dürften.
Der Flüchtlingsrat teilt außerdem mit, dass einige der Anrufenden angeben, dass sie eigentlich gebeten wurden, nicht darüber zu sprechen, dass Betreuungspersonal bei der Durchführung der Umzüge verboten hätten, das zu fotografieren oder zu filmen bzw. verlangt hätten die Fotos zu löschen.

Der Flüchtlingsrat MV e.V. verlangt, rechtliche Kriterien zu erstellen, die die dezentrale Unterbringung in Mietwohnungen über die bislang festgelegten Gründe rechtfertigen, wie beispielsweise

  • Schulbesuch oder Besuch einer Kita von Kindern
  • Besuch von Sprachkursen,
  • Ausbildungs- oder Arbeitsaufnahme
  • Ehrenamtliches oder freiwilliges Engagement in der Gemeinde oder im Stadtteil
  • Vorliegen einer Erkrankung oder posttraumatischen Belastungsstörung

Außerdem sollten die betroffenen Gemeinden Mitsprache erhalten. Denn diese haben häufig in Betreuungspersonal oder Begegnungsstätten investiert, neue Hort- und/oder Kita-Plätze geschaffen. Statt rein auf fiskalische Erwägungen zu achten, sollten Behörden danach entscheiden, in welchen Kommunen das Zusammenleben gut funktioniert.
Dazu erklärt Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats MV e.V.: „Es kann nicht Sinn der Sache sein, dass wohlmöglich Deutschkurse abgebrochen, Kinder aus dem Freundeskreis gerissen und den Arbeitgebern eingearbeitetes Personal genommen werden. Integration findet vor Ort statt, wo Kontakte zur Bevölkerung möglich sind. Die Chancen darauf sind in Heimen schlechter und durch ständige „Ad-Hoc-Umzüge“ nahezu unmöglich.“