Nicht mit den Ängsten Asylsuchender spielen: BAMF versetzt mit Formschreiben zu Einreise- und Aufenthaltsverboten in Panik

 

Schwerin – Auch in Mecklenburg-Vorpommern versetzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) derzeit asylsuchende Flüchtlinge im laufenden Verfahren mit der Aufforderung in Angst und Schrecken, Stellung zu beziehen zu einem möglichen behördlichen Einreise- und Aufenthaltsverbot (gemäߧ 11 Abs. 7 AufenthG) nach einer Abschiebung. In entsprechenden Anhörungsschreiben der Behörde werden die Betroffenen aufgefordert, innerhalb von 2 Wochen – bei sog. sicheren Herkunftsländern innerhalb einer Woche – Gründe vorzutragen, die einer solchen Verhängung entgegenstehen.

Ulrike Seemann-Katz, die Vorsitzende des Flüchtlingsrates Mecklenburg-Vorpommern e.V., bezeichnete dieses Vorgehen des BAMF als völlig inakzeptabel und forderte die Leitung der Behörde auf, diese Praxis sofort einzustellen, da sie mit den Ängsten der Betroffenen spiele. Zwar handelt es sich hier um ein Formschreiben, mit dem das BAMF für Fall einer späteren Ablehnung nur vorbaut: Es ist für die Behörde nur bei rechtzeitiger Anhörung der Betroffenen möglich, Einreise- und Aufenthaltsverbote zu verhängen. Solange das Asylverfahren läuft, hat das keinerlei Auswirkungen, und wenn der Bescheid positiv ist, natürlich auch nicht. Dennoch ist das Vorgehen des BAMF empörend, weil die Betroffenen natürlich nicht verstehen, warum sie noch vor der Entscheidung über ihren Asylantrag zu derartigen Fragen Stellung beziehen sollen. Und sie vermuten fälschlich, es gehe um ihre Abschiebung. Im Übrigen sei es unverständlich, warum das BAMF die begrenzten Ressourcen der Behörde für solche Absurditäten vergeudet, statt sich auf die Bearbeitung von Asylanträgen zu konzentrieren, so Seemann-Katz weiter.

Betroffene können und sollten Stellung beziehen und dem BAMF mitteilen, welche außerhalb des Asylverfahrens liegenden sonstigen Gründe noch für einen Aufenthalt im Bundesgebiet sprechen, etwa: Bindungen, Beziehungen, Arbeit, Krankheiten etc., darüber hinaus sollten sie auf weitere Gründe verweisen, die im Laufe der Zeit – nach Abschluss des Asylverfahrens – noch relevant werden könnten, und sich weiteren Vortrag vorbehalten. Eine Orientierung für eine Antwort gibt eine Musterantwort des Flüchtlingsrates, die natürlich unter Angabe des Aktenzeichens an die jeweils zuständige BAMF-Dependance gerichtet werden sollte.

Hier die Musterantwort im PDF-Format: Antwortschreiben