Dieses Beispiel sollte landesweit „(Berufs)Schule machen“ – Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern lobt Landkreis Ludwigslust-Parchim

Schwerin/Parchim – Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern lobt die vom Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern ab dem 7. September 2015 an zwei Standorten im Landkreis Ludwigslust-Parchim geplante Beschulung von berufschulpflichtigen Migranten. Dafür verdiene der Landkreis ein großes Lob, kommentierte die Vorsitzende des Landesflüchtlingsrates, Ulrike Seemann-Katz, die Ankündigung vom Freitag. Dieses Beispiel sollte landesweit gleichsam „(Berufs)Schule“ machen. Denn damit hätten jetzt minderjährige Jugendlich endlich die Chance, ihrer Schulpflicht zu genügen und sich durch Bildung Zukunftschancen zu sichern.

Besonders erfreut zeigte sich Seemann-Katz zudem von der offensiven Informationspolitik des Landeskreises Ludwigslust-Parchim über die Tatsache der mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 geplanten Beschulung von berufsschulpflichtigen Migranten sowie über die Möglichkeit, sich entsprechende Auskünfte zu holen. Neben den beiden Berufsschulen in Parchim (03871 – 44 31 73) und in Ludwigslust (03874 – 42 55 11) sind Informationen auch über den Fachdienst Bildung, Kultur und Sport des Landkreises in Parchim (03871 – 722 40 02) zu haben.

Die Ausbildung werde als Berufsvorbereitungsjahr konzipiert, hatte der Landkreis Ludwigslust-Parchim mitgeteilt. Ausbildungsschwerpunkt im ersten Ausbildungsjahr sei das Erlernen der deut-schen Sprache. Wie außerdem informiert wurde, bestehe „bis zum Ende der Schulpflicht ein An-spruch auf eine Schülerbeförderung nach Maßgabe der geltenden Schülerbeförderungssatzung des Landeskreises Ludwigslust-Parchim“.

Mit der jetzigen Regelung werde endlich umgesetzt, was Recht ist und was der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern schon lange gefordert hat, fügte Ulrike Seemann-Katz hinzu. Dem Beispiel von Ludwigslust-Parchim sollten jetzt möglichst schnell alle anderen Landkreise und kreisfreien Städte folgen. Schließlich gelte die Schulpflicht für alle Minderjährigen – auch für Flüchtlinge und Asylbewerber.

 

Die Pressemitteilung im PDF-Format: Berufsschulpflicht_Migranten