Schwerin (frmv) – „Mehr Solidarität in Europa“ – unter diesem Motto steht am letzten Freitag im September – zugleich Tag des Flüchtlings 2014 – ein Fachtag zur Dublin-III-Verordnung und zur Drittstaatenregelung. Auf dem Programm stehen Vorträge und eine Podiumsdiskussionen sowie drei Workshops zu den Themen Kirchenasyl, Beratung für Betroffene von Rückschiebungen in andere EU-Länder sowie zur derzeitigen Situation für Flüchtlinge in Polen und Italien.
Zu den Gästen und Akteuren des Fachtages, der um 10 Uhr in der Volkshochschule „Ehm Welk“ in der Landeshauptstadt Schwerin eröffnet wird, gehören unter anderen Pastorin Dietlind Jochims, die Beauftragte für Menschenrechte, Flucht und Migration der Nordkirche (Hamburg), Rechtsanwalt Thomas Wanie aus Rostock, Sarah Reinke, die Leiterin des Berliner Büros der Gesellschaft für bedrohte Völker, sowie Uwe Giffei von Flucht-Punkt Hamburg. Der Fachtag ist Teil der diesjährigen Interkulturellen Wochen in Schwerin vom 14. September bis 4. Oktober 2014.
Die Verordnung Nr. 604/2013 der Europäischen Union (Dublin III) wurde am 26. Juni 2013 beschlossen, trat am 19. Juli 2013 in Kraft und wird seit dem 1. Januar 2014 angewendet. Wie ihre beiden Vorgänger-Verordnungen soll Dublin III die Bestimmung desjenigen EU-Mitgliedsstaates regeln, welcher für das Durchführen eines Asylverfahrens zuständig ist. Durch diese Verordnung wurde das Dublin-Verfahren auf alle Flüchtlinge ausgedehnt, die um internationalen Schutz ersuchen. Der Name Dublin-Verfahren bezieht sich auf zwischenstaatliche Regelungen, die 1990 geschlossen wurden – das sogenannte „Dubliner Übereinkommen“. Das Dubliner Übereinkommen wurde am 15. Juni 1990 von den damals zwölf EG-Mitgliedstaaten unterzeichnet. Es trat am 1. September 1997 in Kraft. Das Dubliner Übereinkommen ist innerhalb der Europäischen Union inzwischen durch die Dublin-II-Verordnung und im vergangenen Jahr durch die Dublin-III-Verordnung ersetzt worden.
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