Rückfall in alte Zeiten?

Pressemitteilung, Flüchtlingsrat MV e.V., Schwerin, 23. April 2014

Drohendes Aus für berufsbezogene Sprachkurse für Flüchtlinge!

Der Flüchtlingsrat MV e.V. protestiert gegen geplanten Ausschluss von Flüchtlingen und begrüßt aktuelle Bundesratsinitiative für die Fortsetzung der Förderung.

Der Flüchtlingsrat MV e.V. begrüßt die aktuelle Initiative der Bundesländer Bremen, Baden-Württemberg, Hamburg und Niedersachsen für eine Bundesratsstellungnahme mit Überbrückungsmitteln die auch von Flüchtlingen dringend nachgefragten Sprachkurse im laufenden Haushaltsjahr 2014 sicherzustellen. Er fordert die Landesregierung auf sich dieser Bundesratsinitiative anzuschließen. Darüber hinaus fordert er, auch im ESF-Folgeprogramm ab 2015 die Teilnahme von asylsuchenden sowie geduldeten Flüchtlingen zuzulassen und zu fördern.

Asylsuchende und Personen mit einer Duldung haben kaum Möglichkeiten, die deutsche Sprache zu lernen. Sie können zwar im Rahmen freier Restplätze zu einem Integrationskurs zugelassen werden, müssen jedoch die Kosten (ca. 650 – 2000 Euro) eigenständig tragen. Bislang hatten sie die Möglichkeit, sich als Teilnehmer_innen der Bleiberechtsnetzwerke für diese Kurse anzumelden. Dies ist nun nicht mehr möglich.

„Die Entscheidung, die Förderung jetzt auslaufen zu lassen und später Asylsuchende auszuschließen, ist ein Rückfall in alte Ausgrenzungsmuster und zeichnet sich weder durch Sachkenntnis noch Bedarfsgerechtigkeit aus! Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Außerdem braucht Deutschland schon heute in bestimmten Bereichen Fachkräfte. Diese extra aus dem Ausland anzuwerben, ist viel kostspieliger.“ kritisiert Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates MV.

Die Bundesregierung bricht mit dem Ausschluss von Asylbewerber_innen und Geduldeten von Sprachkursen zudem ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag (S. 110): „Asylbewerbern und Geduldeten werden wir in Zusammenarbeit mit den Ländern den frühen Spracherwerb ermöglichen“. Darüber hinaus ist die Entscheidung inkonsequent: Aktuell wird eine Gesetzesänderung vorbereitet, die Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen bereits nach drei Monaten Aufenthalt in Deutschland den Zugang zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt eröffnet. Ohne den vorherigen Erwerb von Deutschkenntnissen wird diese Regelung, die u.a. zu deutlichen Einsparungen im Bereich der Sozialleistungen führen könnte, weitgehend ins Leere laufen.

Hintergrund:

Überraschend verkündete das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am 1. April 2014, dass keine neuen berufsbezogenen Sprachkurse mehr starten können. Der Grund: die Mittel aus der vergangenen ESF-Förderperiode seien bereits verbraucht. Damit stehen Migrantinnen und Migranten fast ein Jahr lang (mit dem Start der neuen Förderperiode wird erst im April 2015 gerechnet) ohne Möglichkeit da, nach Besuch eines Integrationskurses ihre Sprachkenntnisse auf ein Niveau zu heben, das die Aufnahme einer qualifizierten Erwerbstätigkeit erlaubt.

Überdies sollen in der kommenden Förderperiode (2015-2018) laut Ausschreibung nur noch Bezieher_innen von Arbeitslosengeld zu den berufsbezogenen Sprachkursen zugelassen werden. Sie sollen außerdem bereits einen Integrationskurs besucht haben. Damit werden Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge zukünftig wieder komplett von der Förderung ausgeschlossen sein, da sie Asylbewerberleistungen beziehen und keinen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen haben.

Nachfragen: Ulrike Seemann-Katz: 0172-3244842

Die Pressemitteilung als pdf-Datei finden Sie hier