Pressemitteilung, Flüchtlingsrat M-V e.V., 19.12.13
Flüchtlingsrat begrüßt die Aussetzung von Rückführungen in Balkanstaaten
Der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den Winterabschiebestopp für die Balkanstaaten. „Wir freuen uns, dass Rückführungen bis zum 31. März 2014 in Balkanstaaten ausgesetzt werden. Für einige Personen kommt die Regelung allerdings zu spät.“ so Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates.
Bereits bei der Innenministerkonferenz am 6. Dezember hat Mecklenburg-Vorpommern neben den Bundesländern Schleswig-Holstein, Bremen, und Rheinland-Pfalz öffentlich erklärt, auch in diesem Winter keine Abschiebungen in den Balkanraum durchzuführen. Die Lage in den Balkanstaaten war demnach bekannt. Ungeachtet dessen gingen die Vorbereitungen für Rückschiebungen weiter.
Aus Sicht des Flüchtlingsrates ist dieses ein unverantwortliches Vorgehen. Noch im November und Dezember wurden Rückschiebungen von Familien mit minderjährigen Kindern organisiert. Wir wissen nicht wie viele Personen insgesamt im November zurückgeführt wurden. Klar ist jedoch, dass niemand weiß, wie diese den Winter überstehen werden.
Gleichzeitig protestiert der Flüchtlingsrat an dieser Stelle ausdrücklich gegen den laut Koalitionsvertrag verabredeten Plan der künftigen Bundesregierung, nach dem die Westbalkan-Staaten Bosnien-Herzegowina, Mazedonien und Serbien zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden sollen. Damit wäre ultimativ die formale Grundlage konstruiert, alle aus diesen Staaten vor Verfolgung und Diskriminierung fliehenden Menschen als asylunwürdig abzuweisen. Stattdessen fordert der Flüchtlingsrat dazu auf, die Praxis der Schnellverfahren zur regelmäßigen Nichtanerkennung der Asylbegehren von Flüchtlingen aus dieser Region umgehend zu beenden.
Hintergrund
Laut dem Schreiben des Innenministeriums vom 19.12.2013 „kann nicht ausgeschlossen werden, dass Rückführungen von ausreisepflichtigen Staatsangehörigen aus den Balkanstaaten (Albanien, Bosnien, Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro und Serbien) im Winter zu besonderen humanitären Härten führen.“
Um besondere Härten zu verhindern, sollen Rückführungen in Einzelfällen ausgesetzt und Duldungen nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG ausgestellt werden. Diese Regelung gilt vom 23.12.2013 bis 31.3.2014.
Dieses gilt insbesondere für besonders schutzbedürftige Personen bzw. Personengruppen, wie Familien oder Alleinerziehende, mit minderjährigen Kindern, allein reisende Frauen, Menschen über 65 Jahre sowie kranke, schwangere und pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen.
Ulrike Seemann-Katz: 0172-3244842
Die PM zum download hier
Dokumentation „Serbien – ein sicherer Serbien – ein sicherer Herkunftsstaat von Asylsuchenden in Deutschland? von Dr. Karin Waringo