Zum Tag der Menschenrechte erklärt der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern:

Pressemitteilung, 10.12.2013

Einem Menschen seine Menschenrechte verweigern bedeutet,

ihn in seiner Menschlichkeit zu missachten.

Nelson Mandela

Zum Tag der Menschenrechte erklärt der Flüchtlingsrat Mecklenburg-Vorpommern:

Laut Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) vom 10. Dezember bildet „die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt.“ Dies ist zugleich der erste Satz dieser allgemeinen Erklärung.

Artikel 1 lautet: „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geist der Brüderlichkeit begegnen.“

Die Bundesrepublik Deutschland hat diese Erklärung unterzeichnet und verpflichtet sich, die Einhaltung und Umsetzung durchzusetzen. Aber dieser Umsetzung für Flüchtlinge stehen sowohl rechtliche Hürden als auch inhumane Praxis entgegen.

Für Flüchtlinge sind alle Menschenrechte relevant, auch wenn sich gedanklich dazu zuerst das Recht auf Asyl aufdrängt.

Artikel 14

1. Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen.

Die Menschenrechte gelten überall, auch an den Außengrenzen der Europäischen Union. Die Realität sieht anders aus. Tausende sterben an den Grenzen der Europäischen Union. Auf ihrer Suche nach Schutz und einer Lebensperspektive drängen sie sich in winzigen Booten zusammen, verstecken sie sich in Lastwagen, kampieren sie in provisorischen Lagern oder vor hochgerüsteten Grenzanlagen. Deutschland und die anderen EU-Staaten reagieren an den Außengrenzen mit massiver Aufrüstung und Abschreckung. Demütigungen, Misshandlungen und illegale Zurückweisungen an den Grenzen sind vielfach dokumentiert.

Die Dublin-III-Verordnung beispielsweise regelt die Zuständigkeit des Europäischen Landes für die Durchführung des Asylverfahrens und die Möglichkeiten Menschen zu inhaftieren. Die Regelung verhindert in Deutschland Asylverfahren und führt zu den unhaltbaren Zuständen in Südeuropa.

Der Flüchtlingsrat fordert

  • Schutzsuchenden die gefahrenfreie Einreise in die EU zu ermöglichen und die Praxis von Grenzschutzbehörden, Flüchtlinge illegal zurückzuweisen, sofort zu beenden.
  • die technologische Aufrüstung der EU-Außengrenzen z.B. durch EUROSUR zu unterlassen bzw. rückgängig zu machen,
  • Rückübernahmeabkommen mit Transitstaaten aufzukündigen und Neuabschlüsse (z.B. mit der Türkei) zu unterlassen.
  • Die Stärkung des Hohen Flüchtlingskommissariats der Vereinten Nationen (UNHCR) die Ausweitung ihres finanziellen und politischen Engagements zum Schutz von Flüchtlingen.

 

Artikel 9

Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Flucht ist kein Verbrechen. Die Möglichkeit der Inhaftierung Asylsuchender und abgelehnter Asylbewerber_innen ist ein Verstoß gegen Artikel 9 der AEMR.

In Mecklenburg-Vorpommern befindet sich die Abschiebungshaft in Bützow in einer Justizvollzugsanstalt. Die gemeinsame Unterbringung von Abschiebungshäftlingen mit Straftätern wird seit Jahren von Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen und der Kirche kritisiert.

Abschiebungshäftlinge haben aber keine Straftaten begangen. Werden sie in Justizvollzugsanstalten untergebracht, gelten auch die mit der Unterbringung in einem Gefängnis verbundenen elementaren Einschränkungen für die Besuchszeiten und die Bewegungsfreiheit. Für Flüchtlinge in Bützow bedeutet dies unter anderem sieben Stunden offene Flure und eine Stunde Hofgang pro Tag*. Flüchtlinge dürfen keine Handys besitzen, werden in Zellen eingeschlossen, werden von Familienangehörigen getrennt (weil in Bützow nur Männer untergebracht werden) und können ihren Tag nicht selbst strukturieren.

Der Flüchtlingsrat fordert

Die Abschiebungshaft in der Justizvollzugsanstalt in Bützow zu beenden
Sofortmaßnahmen für derzeit untergebrachte Flüchtlinge in Bützow zu ergreifen

Solange keine andere Lösung für Abschiebehäftlinge in Mecklenburg-Vorpommern besteht, ist es dringend geboten, die Abschiebungshaft humanitärer zu gestalten und deshalb

  • die Inhaftierung von Abschiebegefangenen durch spezielle Vorschriften zu regeln, die ihrem besonderen Status Rechnung tragen, wie zum Beispiel ganztägig Besuche und das Telefonieren mit eigenen Handys zu ermöglichen,
  • das Trennungsgebot zwischen Strafgefangenen und Abschiebungshäftlingen vollständig umzusetzen,
  • Zugang zu mehr Betätigungsmöglichkeiten im Freien, Freizeitaktivitäten, Radio, Fernsehen, Telefon und Internet zu schaffen,
  • soziale Betreuung und aufenthaltsrechtliche Beratung anzubieten anstatt auf einen einzigen Seelsorger zu verweisen, der auch für alle anderen Häftlinge zuständig ist,
  • Sprachbarrieren abzubauen, das heißt Dolmetscher regelmäßig beim Aufnahmegespräch, in der Beratung, Seelsorge und der medizinischen Betreuung einzusetzen.

Hintergrund:

Der Tag der Menschenrechte wird am 10. Dezember begangen und ist der Gedenktag zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, die am 10. Dezember 1948 durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet wurde.

Jedes Jahr am 10. Dezember, dem Todestag Alfred Nobels, wird in Oslo (Norwegen) der Friedensnobelpreis verliehen.

Die Europäische Rückführungsrichtlinie verlangt gemäß Artikel 16 (1) die Unterbringung in speziellen Hafteinrichtungen und wenn nicht vorhanden, dann gesondert in normalen Haftanstalten. Es wird dazu derzeit eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof erwartet. Andere Landes- und Amtsgerichte haben die Unterbringung, wie sie derzeit überwiegend in gewöhnlichen Haftanstalten erfolgt, für rechtswidrig erklärt (s. LG Görlitz 2 T 102/13, LG Nürnberg-Fürth 18 T 8112/13).

* Bericht von Pro Asyl und Diakonie in Hessen und Nassau e.V., Juli 2013 „Schutzlos hinter Gittern“

Nachfragen: Ulrike Seemann-Katz 0172-32 44 842

Die Pressemitteilung hier im pdf-Format.