Presseerklärung, Flüchtlingsrat MV e.V., 26.03.2013
Aber: Bleiberechtsprojekt „Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge“ gefährdet!
Der Flüchtlingsrat MV e.V. begrüßt die Bundesratsinitiative zu einer stichtagsunabhängigen Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete. Der Gesetzentwurf ist am vergangenen Freitag von Hamburg in den Bundesrat eingebracht, von den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen unterstützt und beschlossen worden. Nun muss sich der Deutsche Bundestag mit dem Gesetzentwurf befassen.
Der von allen Ländern beschlossene Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, jugendlichen oder heranwachsenden geduldeten Ausländern eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn sie sich seit vier Jahren im Bundesgebiet aufhalten und einen erfolgreichen Schulbesuch in Deutschland nachweisen können. Erwachsene Ausländer sollen nach acht-, Eltern von bei Einreise minderjährigen Kindern nach sechsjährigem Aufenthalt und nachgewiesener Integration eine Aufenthaltserlaubnis erhalten. Der Flüchtlingsrat bewertet insbesondere positiv, dass der Bundesratsbeschluss sich bemüht, auch Alten und Kranken Aussicht auf ein Bleiberecht einzuräumen.
„Das wäre ein sehr guter Beitrag, um die unsäglichen Kettenduldungen endlich zu beenden.“ So Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrates. „Die Betroffenen leben seit Jahren hier, sie sprechen Deutsch, sie arbeiten hier und sind gut integriert, ihre Kinder sind häufig in Deutschland geboren und gehen hier zur Schule.“
Zu dem Bundesratsbeschluss passt, dass sich die Integrationsministerkonferenz am letzten Donnerstag in Dresden für eine Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Flüchtlinge mit noch ungesicherter Aufenthaltsperspektive ausgesprochen hat. Dabei befürworteten die Integrationsminister der Länder ausdrücklich die Weiterführung des ESF-Bundesprogramms „Arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge“, durch das bis Jahresende auch das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge in Mecklenburg-Vorpommern gefördert wird.
Bedauerlicherweise plane das Bundesarbeitsministerium aber gerade jetzt, die sogenannten Bleiberechtsnetzwerke aus der Förderung zu nehmen. Das unterläuft nach Ansicht des Flüchtlingsrates das integrationspolitische Anliegen der Länder. Die Bleiberechtsnetzwerke – dazu gehört das Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge – engagieren sich seit Jahren erfolgreich für eine nachhaltige Integration von Flüchtlingen in Bildung, Ausbildung und Arbeitsmarkt. Die Angebote des Netzwerks leisten seit Jahren nicht zuletzt langjährig aufhältigen Flüchtlingen gerade dabei Unterstützung, die Integrationsleistungen bei Spracherwerb, Schulabschlüssen und Erwerbseinkommen zu erbringen, die ihnen im Gesetzentwurf des Bundesrates grundsätzlich abverlangt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Ulrike Seemann-Katz: 0172-3244842.
Die Pressemitteilung finden Sie auch als pdf-Datei hier