hier die Pressemitteilung zur neuen Studie von Flüchtlingsrat Brandenburg und Pro Asyl zur Residenzpflicht
Presseerklärung, Flüchtlingsrat Brandenburg und Pro Asyl, 04. Februar 2012
Residenzpflicht für Flüchtlinge: Gefangen im Gestrüpp der Lockerungen
Flüchtlingsrat Brandenburg und PRO ASYL legen bundesweiten Überblick über Landesregelungen vor
Ergebnis: Nur innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gilt die Bewegungsfreiheit uneingeschränkt.
Die sogenannte „Residenzpflicht“, die es Asylsuchenden und Geduldeten verbietet, einen bestimmten
Landkreis oder Regierungsbezirk zu verlassen, wurde in den letzten zwei Jahren in vielen Bundesländern
gelockert. Mittlerweile haben elf Länder den Aufenthaltsbereich von Asylsuchenden und Geduldeten auf
das Bundesland erweitert, zwischen Berlin und Brandenburg besteht bereits eine länderübergreifende
Regelung.
Doch so erfreulich dieser Trend zur Liberalisierung ist, so kleinlich und widersprüchlich zeigen sich die
Regelungen bei näherer Betrachtung. Für einen großen Teil der Menschen, die aus unterschiedlichen
Gründen nur den Aufenthaltsstatus der Duldung haben, können die Ausländerbehörden nach wie vor den
Bewegungsradius auf einen Landkreis oder sogar eine Stadt beschränken.
Die ganze Pressemitteilung finden Sie hier