Alle Menschen sind gleich: Bundesverfassungsgericht erklärt Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig

Pressemitteilung 18.07.2012

Alle Menschen sind gleich!

Bundesverfassungsgericht erklärt Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig.

Mit seinem heutigen Urteil erklärt das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) das seit 1993 gültige Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für verfassungswidrig. Die Bundesregierung ist nun verpflichtet, „unverzüglich“ eine Neufassung des AsylbLG zu erarbeiten. Darüber hinaus setzt das BVerfG mit sofortiger Wirkung eine Übergangsregelung in Kraft, weil „die fortdauernde Anwendung der verfassungswidrigen Normen […] angesichts der existenzsichernden Bedeutung der Grundleistungen nicht hinnehmbar“ ist.

Die Sozialleistungen werden demnach für alleinstehende Flüchtlinge um etwa ein Drittel auf 336 Euro monatlich erhöht und zwar rückwirkend zum 1.1.2011. Zu diesem Zeitpunkt hätte die Bundesregierung nach Meinung des Gerichts die Sätze erhöhen müssen, weil aus dem Hartz-IV-Grundsatz-Urteil im Februar 2010 bereits abzuleiten war, dass die Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig anzusehen sind.

Ulrike Seemann-Katz, Vorsitzende des Flüchtlingsrats Mecklenburg-Vorpommern erklärt dazu: „Der Flüchtlingsrat begrüßt natürlich die Entscheidung. Wir freuen uns sehr. Wir werden zugleich aufmerksam verfolgen, wie die Umsetzung erfolgt: einerseits bei der Neuformulierung der gesetzlichen Regelung auf Bundesebene, andererseits in der konkreten Anwendung in Mecklenburg-Vorpommern. Unabhängig vom heutigen Gerichtsurteil bleibt jedoch unsere Forderung nach Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes bestehen. Denn dieses regelt auch andere Ausgrenzungstatbestände wie z. B. in der Gesundheitsversorgung. Flüchtlinge sollten wie alle Menschen in Deutschland der gleichen Sozial- und Gesundheitsgesetzgebung unterliegen.“

Der Wortlaut des Urteils: http://www.bverfg.de/entscheidungen/ls20120718_1bvl001010.html

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes: http://www.bverfg.de/pressemitteilungen

/bvg12-056.html

Ländererlasse, Kommentierung und Musterwidersprüchen wegen § 1a und wegen Nachzahlungen nach § 3: http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/asylblg/BVerfG-AsylbLG-Urteil.html