Am 21.11.2024 unterzeichnete das Land Mecklenburg-Vorpommern die Absichtserklärung im Rahmen der „Offensive für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft“ und tritt der „Koalition gegen Diskriminierung“ bei. Die Unterschrift erfolgte durch die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern Jacqueline Bernhardt und der Unabhängigen Bundesbeauftragen für Antidiskriminierung, Ferda Ataman. Die Unterzeichnung der Absichtserklärung ist ein bedeutender Schritt. Nun liegt es in der Verantwortung des Landes Mecklenburg-Vorpommern, diesem Versprechen durch konkrete Maßnahmen Nachdruck zu verleihen. Eine langfristige Sicherung der seit 2023 aufgebauten Beratungsstrukturen wäre ein klares Zeichen dafür, dass die Antidiskriminierungsarbeit im Land den entsprechenden Stellenwert hat.
Fortschritte der Antidiskriminierungsstrukturen
In den vergangenen Jahren wurden in Mecklenburg-Vorpommern bereits wichtige Strukturen geschaffen, um Diskriminierung aktiv entgegenzutreten. Dazu gehören:
· Aufbau von drei zivilgesellschaftlichen Antidiskriminierungsberatungsstellen im Jahr 2023, die seit Anfang 2024 in drei Regionen des Landes Menschen beraten, die von Diskriminierung betroffen sind. Ermöglicht wird dies durch das Förderprogramm respekt*land der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung.
· Einrichtung eines Aufbaustabes für die Antidiskriminierungsstelle des Landes durch das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz M-V.
· Gründung eines Antidiskriminierungsverbands Mecklenburg-Vorpommern durch fünfzehn zivilgesellschaftlichen Organisationen.
Diese verschiedenen Stellen und Ebenen sind eng miteinander verbunden und können nur gemeinsam die umfangreiche Aufgabe, Diskriminierung entschieden entgegenzutreten, meistern.
Herausforderungen: Finanzierung der Beratungsstellen gefährdet
Trotz dieser Fortschritte steht die Antidiskriminierungsarbeit vor einer existenziellen Herausforderung. Die Beratungsstellen können vom Bund voraussichtlich nur bis Juni 2025 weiterfinanziert werden. Es droht die
Schließung dieser wichtigen Anlaufstellen, die jährlich zahlreiche Menschen mit erlebter Diskriminierungsfahrung unterstützen und gegen Diskriminierung ankämpfen.
„Die Unterzeichnung der Absichtserklärung muss ein Auftrag sein, diesen Strukturen langfristige Planungssicherheit zu geben. Ohne eine verlässliche Finanzierung stehen die bisherigen Erfolge auf dem
Spiel“, so Leyla Rauch, Projektleitung und Beraterin im Antidiskriminierungsbüro Schwerin und Ludwigslust-Parchim.