Informationsveranstaltung „Iran“

 

Menschen über die im Iran bekannt wurde, dass sie entweder bereits im Iran als Christen gelebt haben oder aber erst in Deutschland konvertiert sind, sind im höchsten Maße gefährdet, wenn sie zurück in den Iran müssen. Bei einer Rückkehr droht Christinnen und Christen Inhaftierung, Folter und ggf. der Tod.

51 Menschen folgten der Einladung von Flüchtlingsrat, Hansestadt Wismar und der evangelischen Kirchengemeinde St. Nikolai in den Treff im Lindengarten zur Informationsveranstaltung über Fluchtursachen aus dem Iran, über Asylverfahren, Taufe und Bleibeperspektiven.
Anlässlich einer Abschiebung einer Christin in den Iran von Anfang Mai sollten an dem Abend die Situation im Iran, die Entscheidungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flucht (BAMF) und Bleibeperspektiven thematisiert werden.Kleine iranische Snacks wurden angeboten.

 Aber die Entscheidungspraxis des BAMF zeigt auf, dass dieser Verfolgungstatbestand im Einzelfall nicht zur Kenntis genommen wird. Bleiberecht muss so oft auf anderem Weg erkämpft werden.

Da das Schutzbedürfnis via Asylrecht auf den Einzelfall abstellt und auch auf kommunaler Ebene immer über das individuelle Schicksal entschieden wird, wird geraten sich immer an Beratungstellen zu wenden: Zur Vorbereitung auf die Anhörung (das Interview), zu Fragen im Klageverfahren und auch zu Bleiberechtsoptionen.

Die Veranstaltung soll an weiteren Orten in Mecklenburg-Vorpommern wiederholt werden, wenn sich Kooperationspartner finden.

Keine Abschiebungen von Christinnen und Christen in den Iran

Das fordert der Flüchtlingsrat M-V e.V. von der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommerns. Die Ausländerbehörden, sowohl das Landesamt als auch die kommunalen Behörden, sollen angewiesen werden, dieses so genannte zielstaatenbezogene Hindernis ab sofort zu prüfen. Offizielle Bescheinigungen von Kirchengemeinden über Gemeindemitgliedschaften oder Taufurkunden müssten dafür ausreichen, künftig keine Christinnen und Christen mehr in muslimische Länder zu schieben, in denen auf das Bekenntnis zum christlichen Glauben die Todesstrafe steht.

Mehr Informationen: https://www.fluechtlingsrat-mv.de/keine-abschiebungen-von-christinnen-und-christen-in-den-iran/5523/